Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen
Für uns alle ist es wichtig selbstbestimmt durchs Leben zu gehen. Eine Krankheit oder ein Unfall kann diese Fähigkeit leider schnell unmöglich machen. Können Sie keine rechtswirksamen Entscheidungen mehr treffen, sieht das Gesetz vor, dass ein Betreuungsgericht eine betreuende Person bestellen muss. Es ist möglich, dass dann jemand völlig Fremdes über Sie und Ihr Vermögen entscheidet.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig festlegen, wer im Falle eines Falles Entscheidungen für Sie treffen darf.
Je nach Alter und Lebenssituation sollten Sie unterschiedliche Regelungen berücksichtigen. Unser Partner JURA DIREKT unterstützt Sie bei diesem wichtigen Thema. Der umfangreiche JURA DIREKT Service sorgt für dauerhafte Sicherheit, immer schnelle Verfügbarkeit und Flexibilität.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche im Notfall auch aktuell gültig, vollständig und verfügbar sind. Ihre Familie bleibt in einer Notsituation handlungsfähig und kann wichtige Entscheidungen treffen, wie z. B. über Finanzen, Verträge und persönliche Angelegenheiten.
Verstirbt ein Angehöriger, steht die Trauer um einen geliebten Menschen im Vordergrund. Die plötzlichen finanziellen Herausforderungen können zusätzlich belasten.
Die Kosten einer Bestattung in Deutschland sind hoch und können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Hinzu kommen Ausgaben für Sterbeurkunden, Erbschein, Grabstein und einiges mehr. Da Sterbegeld bereits seit 2004 nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört, lohnt es sich, selbst ausreichend vorzusorgen. Eine gute Möglichkeit Ihre Angehörigen im Trauerfall finanziell zu entlasten, bietet die Sterbegeldversicherung.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine lebenslang laufende Versicherung für den Todesfall mit einer Versicherungssumme meist zwischen 1.500 Euro und 15.000 Euro. Sie soll die Bestattungskosten und andere Aufwände abdecken, die durch den Tod der versicherten Person entstehen.
In unserem ausgewählten Versicherungsschutz der LV1871 erhalten Sie darüber hinaus beitragsfrei Unterstützung in Erbrechtsfragen.