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Stationäre Vorsorge

In einem Operationssaal werden dem Chirurg die Handschuhe angezogen, er hält dabei die Hände hoch.

Stationäre Vorsorge

Sichern Sie sich die freie Wahl des Krankenhauses und die bestmögliche Behandlung.

Sie erwartet ein Krankenhausaufenthalt? Dann sollten Sie sicher sein, dass Sie das Krankenhaus selbst aussuchen dürfen und von den besten Ärzten dieser Klinik behandelt werden.

Nach zahlreichen Reformen im Gesundheitswesen werden gerade im stationären Bereich die Sparmaßnahmen besonders deutlich. Sicherlich gehören die Großraum-Patientenzimmer mit fünf und mehr Betten mittlerweile der Vergangenheit an. Diese Modernisierungsmaßnahmen der Patientenzimmer können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die pflegerische und medizinische Versorgung auf den Normalstationen zu manchen Tageszeiten nicht optimal gewährleistet ist.

Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie ohne eine stationäre Zusatzversicherung nur Anspruch auf die Behandlung durch den Stationsarzt und die Unterbringung in einem Mehrbett-Zimmer. Falls Sie sich für ein anderes Krankenhaus als das für Sie vorgesehene entscheiden, müssen Sie ggf. die zusätzlichen Kosten aufgrund anderer Pflegesätze des gewählten Krankenhauses aus eigener Tasche bezahlen.

Eine Zusatzversicherung erstattet Ihnen die Mehrkosten, die z. B. durch die freie Krankenhauswahl, die Chefarztbehandlung und je nach gewähltem Tarif, die besondere Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer entstehen können.