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Hausrat

Ein Paar sitzt im Wohnzimmer an die Couch gelehnt auf dem Teppich und lacht über etwas auf dem Laptop auf seinem Schoß.

Hausrat

Schützen Sie Ihr Inventar, ob Mobiliar oder geliebte Wertgegenstände.

Stellen Sie sich vor, Sie ziehen in eine neue Wohnung und dürfen nichts aus Ihrem alten Heim mitnehmen, keine Möbel, keine Kleidung, keinen Schmuck, keine Technik. Vor dieser Situation stehen Sie, wenn z. B. ein Brand all Ihre Gegenstände zerstört hat oder bei einem Einbrecher ein starkes Interesse an Ihrem Eigentum geweckt wurde.

Die Summe, die man in seinen Hausrat investiert hat, wird oft unterschätzt.

Eine Hausratversicherung schützt Sie im Schadensfall vor einer hohen finanziellen Belastung.

Was ist in der Hausratversicherung versichert?

Versichert sind Ihre Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben den reinen Sachschäden sind auch durch einen Schaden entstehende Kosten wie z. B. Aufräumungskosten oder Hotelkosten mit abgesichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse, wie z. B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Absicherung gegen weitere Elementarschäden (z. B. Überschwemmung) möglich.

Gerade dieser Zusatzbaustein ist heutzutage äußert wichtig, denn extreme Unwetter treten immer häufiger auf und können schlagartig große Schäden hervorrufen.

Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte mindestens dem aktuellen Neuwert des Hausrates entsprechen. Denn im Fall, dass Ihr Hausrat z. B. durch einen Brand komplett zerstört wird ist es wichtig, dass Sie richtig abgesichert sind um Ihren Hausrat komplett neu kaufen zu können. Die Durchschnittswerte liegen hierbei bei 600–750 Euro je Quadratmeter. Versicherungsgesellschaften gewähren bei der Anwendung dieser Werte (Wert unterschiedlich je Versicherer) meist einen „Unterversicherungsverzicht“. Ist der Neuwert Ihres Hausrates höher als die Versicherungssumme, liegt eine Unterversicherung vor und der Versicherer kann die Leistung im Schadenfall kürzen.

Was leistet der Haus- und Wohnungsschutzbrief

Der Anbieter übernimmt im Zusatzpaket "Schutzbrief" in Notfällen und bei Defekten die Organisation

  • eines Schlüsseldienstes
  • eines Rohrreinigungsservice
  • eines Sanitär-Installationsservice
  • eines Elektro-Installationsservice
  • eines Heizungs-Installationsservice oder einer Notheizung
  • eine Schädlingsbekämpfung oder die Beseitigung von Wespen-, Hornissennestern und Bienenstöcken.

Die entstehenden Kosten übernimmt der Anbieter bis 300 Euro je Schadensfall und max. 600 Euro im Jahr. Zur Meldung und Beauftragung erhalten Sie vom Anbieter eine spezielle 24h-Service-Hotline zum Vertragsbeginn. Der Versicherungsschutz gilt für Ihre als Hauptsitz genutzte Wohneinheit in Deutschland.

Was leistet der Haus- und Wohnungsschutzbrief plus safety?

Die Leistungen des Standard Haus- und Wohnungsschutzbriefes sind in der „plus safety“ Variante automatisch mitenthalten.

Zusätzlich erfolgt die Organisation und Kostenübernahme bei folgenden Themen:

Hilfe bei Cyber-Mobbing (Löschung von rufschädigenden Inhalten):

  • Löschung rufschädigender Inhalte über Dienstleistungspartner
  • Bis zu 3 Löschversuche je Absender
  • Kostenübernahme für den Dienstleister bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr, die Selbstbeteiligung beträgt 50 Euro
  • Psychologische Akutintervention: Als Opfer von Cyber-Mobbing wird auf Wunsch der Kontakt zu einem Psychologen hergestellt.

Datenrettung von privaten Geräten:

Organisation von Datenrettung von der im Gerät installierten Festplatte eines privat genutzten Gerätes (PC, Notebook/Laptop, Smartphone oder Tablet), wenn

  • die Daten wegen einem Hardwaredefekt nicht mehr abrufbar sind und gesichert werden müssen.
  • ein Datenverlust aufgrund schädlicher Programme (z. B. Viren) eingetreten ist.

Kostenübernahme für den vom Versicherer beauftragten Dienstleister zur Datenrettung bis max. 500 Euro für einen Versicherungsfall in drei Kalenderjahren. Bei Smartphones und Tablets wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 Euro von der Kostenübernahme abgezogen. Die Wartezeit für diese Leistung beträgt 3 Monate ab Versicherungsbeginn.