Neben den neuen und Ihnen z. T. unbekannten Gesetzen im Ausland kommt oft auch noch eine Sprachbarriere hinzu.
Um auch im Ausland für Rechtssicherheit zu sorgen, empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kann neben dem Privat- und Berufsrechtsschutz auch auf den Verkehrsbereich oder Ihre Eigenschaft als Eigentürmer oder Mieter von Immobilien erweitert werden.
Privatrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz umfasst u. a. Auseinandersetzungen um Schmerzensgeld, beschädigt gelieferte Ware oder Streit mit einem Reiseveranstalter.
Berufsrechtsschutz
Konflikte am Arbeitsplatz können Ihrem weiteren Weg ernsthaft schaden. Aus diesem Grund ist der Berufsrechtsschutz eine wichtige Komponente. Er hilft Ihnen, um sich z. B. gegen eine ungerechtfertigte Kündigung oder ein nicht hinzunehmendes Arbeitszeugnis zur Wehr zu setzen.
Verkehrsrechtsschutz
Ob es nur die Klärung der Schuldfrage bei einem Unfall auf einem Parkplatz ist oder Sie bei einem Versicherer Ihre Schadensersatzansprüche einklagen wollen: Im Straßenverkehr warten viele Gefahren, sowohl als Fußgänger als auch als Fahrrad- oder Autofahrer. Ein Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen nicht nur in diesen Fällen. Auch wenn Sie geblitzt wurden und sich gegen einen Führerscheinentzug zur Wehr setzen wollen, sind Sie mit einem Verkehrsrechtsschutz gut abgesichert.
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
Um auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der Hausverwaltung, dem Nachbarn oder dem Finanzamt nicht auf Ihr Recht verzichten zu müssen, stellt der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter eine sinnvolle Zusatzabsicherung dar.
Die Rechtsschutzversicherung bietet die Übernahme der Kosten z. B. für den Anwalt Ihres Vertrauens, die Gerichtskosten für alle Instanzen und auferlegte Kosten der Gegenseite. Während viele Verträge bereits auch für längere Aufenthalte im europäischen Ausland gelten, sieht dies bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland z. T. deutlich schlechter aus. Hier gelten viele Verträge nur für einen Zeitraum von 6-12 Wochen, oftmals zusätzlich auch eingeschränkt auf Urlaubsreisen.
In unserem speziellen Produkt für Expatriates konnten wir vereinbaren, dass der Schutz im außereuropäischen Ausland bis zu einer Dauer von 5 Jahren besteht.