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Kfz-Versicherung

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Besser fahren mit neuer Kfz-Versicherung!

Ein Fahrzeug bietet persönliche Flexibilität. Täglich sind aber auch mehr als 50 Millionen Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs. Da kracht es auch mal. Mit unseren leistungsstarken Tarifen sind Sie auch im Fall der Fälle gut abgesichert.

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Wir erstellen Ihnen gerne ein passendes Angebot für Ihr Fahrzeug. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail, Fax oder über unser Kontaktformular und lassen Sie uns über das Angebotsanforderungsformular alle notwendigen Informationen zukommen.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Es gibt folgende Möglichkeiten, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln:

  • Sie können Ihren Vertrag zum Ablauf kündigen, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Dies bedeutet, die Kündigung muss dem Versicherer mindestens einen Monat vor dem Ablaufdatum schriftlich vorliegen.
  • Kaufen Sie sich ein neues Fahrzeug, so können Sie den Vertrag des alten Fahrzeugs ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Abmeldedatum kündigen.
  • Sie können Ihren Vertrag auch im Schadensfall kündigen. Hierzu muss dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung oder des Ablehnungsschreibens die Kündigung schriftlich vorliegen.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht, sobald eine Beitragserhöhung (nicht aufgrund Rückstufung im Schaden) oder eine Tarifänderung (Erhöhung der Selbstbeteiligung) seitens der Versicherungsgesellschaft ausgesprochen wurde. Hierzu muss dem Versicherer Ihre Kündigung innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens vorliegen.

Wie wird mein Zweitwagen eingestuft?

Wenn Sie erstmalig einen Zweitwagen (Drittwagen usw.) versichern, so gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, diesen von Beginn an in eine bessere Einstufung als die Ersteinstufung SF 0 zu stufen. Je nach Voraussetzungen und Versicherer kann dies die SF 2, die SF 4 oder auch die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug sein. Unser Angebotsrechner ermittelt in diesen Fällen automatisch die beste Einstufungsmöglichkeit bei unseren Versicherern.

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung meines Fahrzeugs?

Zur Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • die elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB); diese erhalten Sie mit dem Angebot
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und für bereits zugelassene Fahrzeuge zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • falls das Fahrzeug noch zugelassen ist, die aktuellen Kennzeichenschilder
  • Bescheinigungen über die durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
  • die Vollmacht des Fahrzeughalters, falls eine andere Person das Fahrzeug zulässt (z. B. Händler oder Zulassungsdienst)
  • Ihre Bankverbindung für die Abbuchung der Kfz-Steuern
  • Geld für die Gebühren

Nach einem Blechschaden mit zwei Autos rufen beide Fahrer ihre Kfz-Haftpflicht -Versicherung an.

Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland, wie der Name schon sagt, Pflicht. Sie ersetzt Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen Menschen, ihren Sachen und ihrem Vermögen zugefügt werden.

Nur kurz den Radiosender wechseln - eine kleine Unachtsamkeit, die täglich vorkommt und in den meisten Fällen keine Folgen hat. Leider nicht in allen Fällen, denn diese kleine Unachtsamkeit kann schon ausreichen, um das Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abbremsen zu können.

Der Schaden, der sich daraus ergibt, kann bei Personenschäden schnell mehrere Millionen Euro betragen, wenn für den Geschädigten eine lebenslange Versorgung gezahlt werden muss.

Auch wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, so sind die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen nur sehr gering bemessen. Wir achten deshalb für Sie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf hohe Deckungssummen und einen umfassenden Versicherungsschutz.

Schäden an dem eigenen Fahrzeug zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht. Dafür gibt es die Voll- oder Teilkaskoversicherung.

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Die "grüne (weiße) Karte" - Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr

Die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ - umgangssprachlich aufgrund ihrer Farbe auch "grüne Karte" genannt - dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. In vielen Ländern (z. B. Länder des europäischen Wirtschaftsraums) gibt es keine Pflicht mehr die Karte mitzuführen, da hier das Kennzeichenabkommen gilt. Jedoch wird die Karte im Falle eines Unfalls von der Polizei gern gesehen.

In anderen Ländern, wie z. B. Albanien, Russland oder Türkei, muss die Karte immer noch bei der Einreise vorlegt werden. Von daher empfiehlt sich die grüne Karte immer im Fahrzeug mitzuführen.

Zum 01.07.2020 entfällt die Pflicht die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr auf grünem Papier zu drucken. Die Karte kann nun auch auf handelsüblichem weißen Papier gedruckt werden.

Bis Ende 2020 können die Versicherer noch die klassischen "grünen Karten" ausgeben, zum 01.01.2021 wird komplett auf das einfachere Format umgestellt.

Die bisher erstellten "grünen Karten" verlieren aber zum 01.01.2021 nicht Ihre Gültigkeit, sondern können bis zum aufgedruckten Ablaufdatum (in der Regel 3-5 Jahre nach Erstellung) weitergenutzt werden.

Das neue Format hat viele Vorteile. So können z. B. die Versicherer in Zukunft die Karten per schnell und einfach per E-Mail versenden, so dass sie zu Hause auf normalem Papier ausgedruckt werden kann. Oft fällt das Fehlen der Karte ja erst kurz vor der Urlaubsreise auf.

Jedoch entfällt nicht die Pflicht die Karte auszudrucken. Bisher wird ein digitaler Nachweis der Karte, z. B. auf dem Smartphone, noch nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Was versteht man unter Mallorca-Deckung?

Die „Mallorca-Deckung“ ist bei vielen Versicherern ein Zusatzbestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schützt, wenn man im Urlaub im europäischen Ausland ein Fahrzeug mietet. Die Verleihfirmen bieten die Fahrzeuge häufig nur mit den gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Landes an. Diese liegen meist sogar deutlich unter den in Deutschland geltenden Mindestdeckungssummen. Übersteigt ein Schaden diese Summen, so wird die entstehende Lücke bis zur Höhe der in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Wie sollte ich mich im Falle eines Unfalls verhalten?

  • Unfallstelle durch Warndreieck und Warnblinklicht sichern
  • Verletzte versorgen
  • bei Personenschäden oder größeren Sachschäden die Rettungskräfte verständigen
  • Versicherungs- und Personendaten mit dem Unfallgegner austauschen
  • Fotos von den beschädigten Fahrzeugen und der Unfallstelle machen
  • Unfallhergang skizzieren
  • Name und Adressen von Zeugen notieren
  • Schaden telefonisch der eigenen Versicherung melden, auch wenn Sie sich nicht schuldig fühlen

In einer Werkstatt wird dank Teil- und Vollkasko an einem Auto eine Beule ausgebeult.

Teil- und Vollkasko

Eine Kaskoversicherung zahlt die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug. Dabei unterscheidet man zwischen der Voll- und Teilkasko, die unterschiedliche Bereiche abdecken. Ausführliche Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ein Riss in der Windschutzscheibe, nachts auf der Landstraße die Kollision mit einem Reh, der Diebstahl des Fahrzeugs, der selbst verschuldete Unfall oder der Vandale, der Ihr Fahrzeug für eine gute Möglichkeit hält, seine überschüssige Energie loszuwerden.

Dies sind nur einige von vielen Gefahren, die Ihr Fahrzeug täglich bedrohen. Ihr Fahrzeug ist wertvoll, und diesen Wert gilt es zu schützen.

Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. In vielen Fällen ist der Einschluss der Kaskoversicherung aber sinnvoll, um Sie vor den finanziellen Folgen einer Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlusts des Fahrzeugs zu schützen.

Die Kaskoversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Hier gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag.

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Welche Schäden deckt die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn Ihr Fahrzeug durch

  • Brand oder Explosion,
  • Diebstahl oder Raub,
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder
  • Zusammenstoß mit Tieren (in vielen günstigen Tarifen nur durch Haarwild)

beschädigt, zerstört oder entwendet wird.

Zudem leistet die Teilkaskoversicherung auch bei Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs oder bei Tierbiss (in vielen günstigen Tarifen nur durch Mader) und Kurzschlussschäden an der Verkabelung.

Der Versicherungsumfang kann sich je Versicherer und Tarif deutlich unterscheiden. Um Ärger im Schadensfall zu vermeiden, bieten wir nur leistungsstarke Tarife an, in welchen z. B. der Zusammenstoß mit allen Tierarten oder Bissschäden durch alle Tierarten inkl. Folgeschäden eingeschlossen sind.

Ein Schaden in der Teilkaskoversicherung führt nicht zu einer Schlechter-/Rückstufung des Vertrags im Folgejahr.

Welche Schäden deckt die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet immer die Teilkaskoversicherung und leistet zusätzlich, wenn Ihr Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall oder mut- und böswillige Handlungen (Vandalismus) von fremden Personen beschädigt oder zerstört wird.

Ein Schaden in der Vollkaskoversicherung führt im Folgejahr zu einer Schlechter-/Rückstufung des Vertrags, wenn kein Rabattschutz (siehe Zusatzpakete) eingeschlossen ist.

Wann bzw. wie lange ist der Einschluss der Kaskoversicherung sinnvoll?

Ein genaues Fahrzeugalter kann man hier nicht benennen, denn es kommt oft auf die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers an. Als Faustformel kann man sagen, dass eine Kaskoversicherung immer dann sinnvoll ist, solange man einen Schaden oder den Kauf eines neuen Fahrzeugs nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann oder will oder bis das Fahrzeug finanziert ist.

Da die Teilkaskoversicherung immer einen Beitragssatz von 100 Prozent besitzt und der Beitragssatz der Vollkaskoversicherung mit Ihren schadenfreien Jahren berechnet (rabattiert) wird, kann der Unterschied zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung teilweise nur einen geringen Betrag ausmachen. Deshalb lohnt sich oft auch der Vergleich der Prämien zwischen diesen beiden Varianten.

Was mache ich bei einem Glasschaden am Fahrzeug?

Oft muss bei einem Steinschlag die Scheibe nicht ausgetauscht werden, sondern kann repariert werden. Viele Versicherer bieten an, dass Sie in diesen Fällen keine Selbstbeteiligung zu tragen haben. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihren Versicherer kontaktieren und diesem die Auswahl der Werkstatt überlassen. Kontaktieren Sie in diesen Fällen daher immer den Versicherer zur Abstimmung der Reparatur.

Was ist das Werkstattkonzept („Kasko-Select“) und was beinhaltet es?

In unseren Tarifen ist standardmäßig die freie Werkstattwahl enthalten. Um einen Rabatt (bis zu 20 Prozent) auf die Kaskoprämie zu erhalten, können Sie das Werkstattkonzept des Versicherers einschließen. Mit dem Werkstattkonzept vereinbaren Sie, dass Sie einen Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lassen. Kontaktieren Sie in diesen Fällen daher immer den Versicherer, bevor Sie einen Kaskoschaden reparieren lassen.

Bei einigen Versicherern gibt es neben dem Beitragsrabatt auch Zusatzleistungen, wie kostenlosen Hol- und Bringservice des Fahrzeugs zur Werkstatt bzw. zu Ihnen zurück, kostenlose Innen- und Außenreinigung oder sogar ein kostenloses Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht in einer Vertragswerkstatt des Versicherungsunternehmens reparieren, so gilt je nach Versicherer entweder eine erhöhte Selbstbeteiligung, oder es kommt zu einer Kürzung der Leistungszahlung.

Ein Paar steht auf der Straße während das Auto nach einer Panne auf einen Anhäger verladen wird.

Zusatzpakete

Passen Sie Ihre Fahrzeugversicherung mit Zusatzpaketen an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Informieren Sie sich jetzt hier über Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung, Rabattschutz, Leasing-Differenzdeckung, Premium-Schutz-Pakete und besonders günstige Basis-Tarife.

Im Fall einer Panne hilft Ihnen eine Schutzbriefversicherung rasch aus der Patsche. Aber ist der Einschluss dieses Zusatzpakets in die Kfz-Versicherung immer sinnvoll? Die Auswahl an Zusatzpaketen und Bausteinen bei den Kfz-Tarifen ist vielfältig.

In unseren „Häufigen Fragen“ gehen wir auf die häufigsten und bekanntesten ein und erklären was diese jeweils abdecken. Gerne beraten wir Sie was für Ihre Fahrzeuge sinnvolle aber auch unnötige Zusatzpakete sind.

Angebote für Motorräder, Anhänger, Wohnmobile, Oldtimer und sonstige Fahrzeuge

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Was ist üblicherweise mit einer Schutzbriefversicherung abgedeckt?

Eine Schutzbriefversicherung enthält in der Regel folgende Leistungen:

  • Pannenhilfe und Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort
  • Abschleppen des Fahrzeugs in die nächste Werkstatt, wenn die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Pannen- oder Unfallort nicht möglich ist
  • Kostenübernahme, wenn das Fahrzeug geborgen werden muss
  • Transport zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug – je nach Fall durch Mietwagen, Bahn oder Flug
  • Fahrzeug-Rücktransport in die Werkstatt am Heimatort
  • Versand von Ersatzteilen an die ausländische Werkstatt, wenn diese dort nicht erhältlich sind
  • Stellung eines Ersatzfahrers bei Ausfall des Fahrers durch Krankheit oder Unfall
  • Hotelkosten für alle Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeugs

Je nach Versicherer gelten bestimmte Höchstgrenzen für einzelne Leistungen sowie einige Leistungen erst ab einer Entfernung von 50km zum Wohnsitz.

Sie sind Mitglied in einem Automobilclub oder kaufen ein neues Fahrzeug, dann brauchen Sie oft keinen Schutzbrief: Viele Leistungen im Bereich der Pannenhilfe sind für Sie damit anderweitig abgesichert.

Welchen Leistungsumfang hat ein Basis-Tarif?

Viele Versicherer bieten neben ihren klassischen Tarifen auch sogenannte Basis-Tarife an. Diese Tarife zeichnen sich durch eine niedrigere Prämie aus – beinhalten aber meistens auch deutlich geringere Leistungen. Die Nachteile eines Basis-Tarifs können folgende sein:

  • Deutlich höhere Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall
  • Kein Einschluss der Mallorca-Klausel
  • Verringerte Versicherungssummen in der KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Ein Zusammenstoß ist nur mit Haarwild, nicht jedoch mit allen Tieren gedeckt
  • Tierbissschäden sind nur durch Marder oder nur in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen
  • Folgeschäden von Marderbissen sind nicht versichert
  • Keine Neuwertentschädigung bei einem Totalschaden oder Diebstahl
  • Deutlich höhere Selbstbeteiligung aufgrund der Wertsteigerung durch die Reparatur eines Kaskoschadens mit Neuteilen – auch bekannt als “Abzug neu für alt“.

Basis-Tarife werden durch uns nicht angeboten.

Was ist üblicherweise in einem Premium-Schutz-Paket enthalten?

Premium-Schutz-Pakete enthalten üblicherweise zusätzliche oder verbesserte Leistungen. Der Leistungsumfang weicht je nach Versicherer stark voneinander ab. Gängige Leistungen sind:

  • Verlängerung der Kaufpreisentschädigung für Neufahrzeuge bei einem Totalschaden oder Diebstahl auf z. B. 2 Jahre
  • verbesserter Schutz bei Eigenschäden, wie z. B. einer Kollision mit einem zweiten auf Ihren Namen zugelassenen Fahrzeug
  • Grenzbetrag-Erhöhung für die Folgeschäden von Marder- und anderen Tierbissen
  • Leuchtmittelersatz bei Glasbruch

Benötige ich eine Insassenunfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung war lange ein beliebter Zusatzbaustein in der KFZ-Versicherung.

Aufgrund einer Gesetzeslücke konnten die Insassen in der Vergangenheit in einigen Fällen keine Ansprüche gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung stellen. Dies hat sich durch eine Gesetzesänderung gewandelt: Die Leistungen, die ein geschädigter Insasse von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrers erhält, sind heute meist deutlich besser als die einer Insassenunfallversicherung, da auch lebenslange Renten und Schmerzensgeld beinhaltet sind. Zusätzlich sind viele Personen bereits über eine private Unfallversicherung abgesichert, welche selbstverständlich nicht nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen einspringt.

Welche Leistungen enthält eine Fahrerschutzversicherung?

Während die Insassen eines Fahrzeugs ihre Ansprüche gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen können, ist diese Möglichkeit für den Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen ausgeschlossen. Hier greift die Fahrerschutzversicherung. Die Leistungen der Fahrerschutzversicherung orientieren sich bei Personenschäden an denen der KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie beinhalten üblicherweise Schutz vor Verdienstausfall, eine Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Hinterbliebenenrente und in besonders schweren Fällen Schmerzensgeld. Der Einschluss einer Fahrerschutzversicherung ist bei einigen Versicherungsgesellschaften an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z. B. ein Mindestalter von 23 Jahren.

Was genau ist ein Rabattschutz?

Ein Rabattschutz kann in der KFZ-Haftpflicht- und sofern vorhanden auch in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen werden. Ist ein Rabattschutz vereinbart, bleiben Sie bei einem Schaden pro Versicherungsjahr trotzdem in Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Versicherungswechsel ist jedoch trotz Rabattschutz Folgendes zu beachten: Ihr aktueller Versicherer wird in der Regel dem neuen Versicherer gegenüber die Schadensfreiheitsklasse bestätigen, die sich durch eine Schadenrückstufung ohne Rabattschutz ergeben hätte. Der Einschluss eines Rabattschutzes ist zum Teil an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: So ist er bei einigen Versicherungsgesellschaften erst ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse (z. B. SF4) oder einem bestimmten Alter (z. B. 23 Jahre) möglich.

Was muss man beim Einschluss eines Werkstattkonzepts beachten?

Wenn Sie ein Werkstattkonzept in Ihre Kaskoversicherung einschließen, können Sie einen Prämienrabatt von bis zu 20% von Ihrem Versicherer erhalten. Sie stimmen in diesem Fall zu, einen Kaskoschaden in einer Partnerwerksatt des Versicherers reparieren zu lassen. Bei einigen Versicherern gibt es neben dem Beitragsrabatt auch attraktive, kostenlose Zusatzleistungen wie z. B. einen Hol- und Bring-Service des Fahrzeugs, eine Innen- und Außenreinigung oder ein Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur. Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren, so gilt je nach Versicherer entweder eine erhöhte Selbstbeteiligung oder es kommt zu einer Kürzung der Leistungszahlung.

Was ist eine Leasing-Differenzdeckung bzw. GAP-Deckung?

Eine Leasing-Differenzdeckung bzw. GAP-Deckung kann für geleaste und bei einigen Versicherern auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge eingeschlossen werden. Wenn in der Kaskoversicherung eines Leasingfahrzeugs keine Differenzdeckung integriert ist, übernimmt die Versicherung bei einem Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Da dieser in der Regel niedriger als die noch offenen Leasingraten ist, müssen Sie den Differenzbetrag selbst übernehmen. Mit Einschluss der Deckung übernimmt der Versicherer die Differenz.