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FAQ Änderungsmeldungen

Sie finden hier die häufigsten Ursachen und Gründe, die eine Änderung Ihrer Daten oder sogar eine Anpassung des Versicherungsvertrages notwendig machen.

Ich habe eine neue Bankverbindung

Die Versicherungsprämien werden in der Regel per Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto abgebucht. Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert und die Versicherung nicht darüber informiert wird, könnten Zahlungen fehlschlagen oder verzögert werden, was zu Mahngebühren oder dem Verlust von Versicherungsschutz führen könnte.

Ich habe neue Kontaktdaten

Wir und die Versicherer benötigen aktuelle Kontaktinformationen, um Sie im Falle von Rückfragen oder zur Übermittlung wichtiger Informationen erreichen zu können. Die Änderung Ihrer Anschrift kann auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.

Ich ziehe um

Mit dem Umzug ändert sich nicht nur Ihre Anschrift, sondern auch die Größe Ihrer Immobilie und die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung. Das hat Einfluss auf den Beitrag Ihrer Hausratversicherung.

Ziehen zwei zusammen und haben beide einen Altvertrag, kann der zuletzt abgeschlossene gekündigt werden.

Insbesondere, wenn das neue Heim ein Smarthome ist, lohnt sich die Aktualisierung des Versicherungsschutzes. Die neue Technik ist in alten Policen häufig noch nicht eingeschlossen, muss also als neues Risiko mitversichert werden. Wir beraten Sie gerne.

Mein Kind macht den Führerschein

Fahranfänger müssen bei Versicherungen die höchsten Kfz-Prämien zahlen. Da lohnen sich verschiedene Sparoptionen, die zumindest über die ersten Jahre hinweghelfen, bis ein eigener Schadenfreiheitsrabatt erfahren werden kann. Sparpotenzial bieten die Telematik-Tarife, bei denen sich Fahranfänger einer Überwachung ihres Fahrstils unterwerfen. Günstig ist es auch, wenn die Eltern das Auto von Junior eine Zeit lang unter ihrem Namen als Zweitwagen versichern.

Ich baue ein Haus

Denken Sie neben den notwendigen Versicherungen für die Bauphase wie Bauherrenhaftpflicht, Feuerrohbau-, Bauhelferunfall- und Bauleistungsversicherung auch schon an später und schützen Sie Ihr Eigentum mit einer Wohngebäudeversicherung vor Schäden die durch z.B. Austritt von Leitungswasser, Feuer oder Sturm entstehen können.

Ich erwarte Nachwuchs

Erwarten Sie ein Kind, ist nicht nur die Freude groß, sondern es wächst auch die Verantwortung. Die Privathaftpflicht sollte Schäden deliktunfähiger Kinder umfassen, und Eltern sollten eine Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz abschließen.

Die Geburt ist bei bereits bestehenden Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, wie auch der Bau oder Kauf eines Hauses, ein zulässiger Grund, um die Kapitalsumme bzw. Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Ich habe mir ein Haustier angeschafft

Wenn Sie sich eine Katze, ein Meerschweinchen oder einen Wellensittich zugelegt haben, muss darüber keine Versicherung informiert werden. Richten diese Kleintiere einen Schaden an fremdem Eigentum an, zahlt ihn die Privathaftpflichtversicherung.

Ausnahme bei Hund und Pferd: Hunde- oder Pferdebesitzer haben maximal einen Monat Zeit, um eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die für Hunde mittlerweile in den meisten Bundesländern Pflicht ist. Nur für diesen kurzen Zeitraum greift die Privathaftpflicht.

Denken Sie auch an die Gesundheit Ihrer geliebten Vierbeiner. Eine Tierkrankenversicherung schützt vor unkalkulierbaren Kosten und eröffnet Ihrem Tier die besten Behandlungschancen. Viele Tierärzte empfehlen den Abschluss einer Tierkrankenversicherung.

Ich habe einen neuen Job

Wenn Sie bisher einen risikoreichen oder körperlich schweren Job ausgeübt haben, können Sie bei einem Wechsel zu einem körperlich leichteren oder weniger risikoreichen Job bei der Prämie für eine Berufsunfähigkeits- oder eine Risikolebensversicherung eventuell Geld sparen. Ob sich aber eine Kündigung des bisherigen Vertrags und der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und bedarf einer Einzelfallprüfung. Wenn Sie hingegen eine günstige Prämie zahlen, weil Ihr Job bei Vertragsabschluss als risikoarm eingestuft wurde, sollten Sie die Jobänderung nicht melden.

Ich habe aufgehört zu rauchen

Als Raucher zahlen Sie bei einer Risikolebensversicherung meist höhere Prämien als Nichtraucher. Haben Sie also dauerhaft das Rauchen aufgegeben, können Sie richtig Geld sparen. Wenn Sie mindestens zwölf Monate Nikotinfrei sind, können Sie bei Ihrer Versicherung um eine Vertragsänderung bitten.

Mein erwachsenes Kind studiert

Wenn Ihr Kind zu Hause wohnt und dort trotz Studium seinen Lebensmittelpunkt behält, reicht Ihre Hausratversicherung aus. Für eine begrenzte Zeit in einer auswärtigen Studenten-WG greift die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung. Studiert Ihr Kind aber in einer anderen Stadt und gefällt es ihm dort so gut, dass es seinen Hauptwohnsitz dahin verlegt, dann braucht es eine eigene Police.

Die Privathaftpflicht-Familienpolice schützt auch Ihre erwachsenen Kinder bis zum Ende der Erstausbildung. Unter Umständen endet der Versicherungsschutz auch bei Erreichen eines bestimmten Alters des Kindes. Hier lohnt es sich genauer in den zugrundliegenden Bedingungen nachzusehen. Wir unterstützen Sie gerne.

Ein Familienmitglied zieht ins Pflegeheim um

Der vorhandene Hausratvertrag zieht mit um, wenn der Versicherungsnehmer in der Pflegeeinrichtung über einen abgegrenzten, abschließbaren Wohnbereich verfügt und tatsächlich eigene Möbel mitnehmen kann. Die Versicherungssumme muss dann allerdings reduziert werden. Wichtig ist, dass auch einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl mitversichert sind. Statt eines eigenen Privathaftpflichtvertrags sind häufig Policen der Angehörigen günstiger, wenn beispielsweise Elternteile, die in Pflegeheimen untergebracht werden, mitversichert sind.

Manche Altenheime versichern ihre Heimbewohner über eine kollektive Privathaftpflicht und verrechnen die Beiträge mit den Heimkosten.

Mein Kind macht den Führerschein

Fahranfänger zahlen bei Versicherungen meist die höchsten Kfz-Prämien. Es gibt verschieden Möglichkeiten, die zumindest über die ersten Jahre hinweghelfen können, bis ein eigener Schadenfreiheitsrabatt erfahren werden kann. Z.B. können die Eltern das Auto von ihrem Kind eine Zeit lang unter ihrem Namen als Zweitwagen versichern.

Mein Kind benutzt nicht mehr mein Auto

Fährt Ihr Kind nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug, sollten Sie Ihre Versicherung darauf hinweisen. Der Fahrerkreis kann dann von »beliebig viele Fahrer und Fahrer unter 25 Jahren« z.B. auf »Fahrer sind nur Versicherungsnehmer und Partner/in« geändert werden. Das spart bares Geld.

Ich verkaufe meine Auto

Melden Sie den Verkauf unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle durch Vorlage einer Kopie des Kaufvertrages. Mit der Abmeldung des Kfz wird die Versicherung automatisch um 23.59 Uhr am Tag der Abmeldung beendet. Sie erhalten zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.

Ein Autofahrer feiert seinen 70. Geburtstag

Fahrer, die ein Leben lang unfallfrei gefahren sind, bezahlen durch ihren hohen Schadenfreiheitsrabatt im Alter nur noch einen Bruchteil der Grundprämie. Ab einem bestimmten Alter steigen die Prämien für Senioren wieder an. Der Grund: Sie verursachen zwar wenige Unfälle, diese sind dann aber meist sehr teuer. Je Versicherer variieren die Altersrisikozuschläge. Deshalb lohnt auch im höheren Alter der Kfz-Versicherungsvergleich.

Ich überwintere im Ausland

Ist Ihre Immobilie längere Zeit unbewohnt, weil Sie z.B. im Winter für längere Zeit in wärmere Länder fahren, müssen Sie Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung melden, dass die Immobilie unbewohnt ist. Dieser vorübergehende Leerstand ist eine Gefahrerhöhung dar. Die Versicherer gewähren nur für bestimmte Zeiträume Versicherungsschutz, die zwischen 60 Tagen und zwölf Monaten liegen. Die jeweiligen Regelungen stehen in den Versicherungsbedingungen.

Ich baue mein Haus weiter aus

Bauen Sie Ihre Immobilie aus, denn es ändert sich die für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zugrunde liegende Fläche.

Nehmen Sie flächen- und wertsteigernde Umbaumaßnahmen an Ihrem Gebäude vor und melden dies nicht Ihrem Versicherer, dann zahlt die Versicherung im Schadenfall nur anteilig.

Ich betreue als Tagesmutter fremde Kinder

Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten, benötigen Sie eine Privathaftpflicht, die die damit einhergehenden Risiken einschließt. In Standard- oder Basis-Tarifen ist dieses Risiko meist nicht enthalten. Ebenso kann die Anzahl der maximal zu betreuenden Kinder in den Verträgen unterschiedlich hoch sein. Bitte sprechen Sie in diesem Fall immer mit Ihrem Haftpflichtversicherer.

Ich baue eine Fotovoltaikanlage aufs Dach

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung oder einer separaten Elektronikversicherung erhalten Sie Schutz für Ihre Fotovoltaikanlage – damit sichern Sie sie gegen Sturm, Hagel und Diebstahl. Sie sind damit aber auch gegen eventuelle Schadensersatzansprüche gewappnet, wenn die Anlagen selbst Schaden anrichten, wenn sie in Brand geraten oder vom Dach gefegt werden.

Ich habe antike Möbel geerbt

Wenn Sie ein wertvolles antikes Möbelstück haben, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob dieses in der Versicherungssumme für den gesamten Hausrat eingeschlossen ist, oder ob ein eigenständiger Schutz notwendig ist.

Ich besitze eine neue Drohne

Drohnen (bis 5 kg), die zu Freizeit- und Sportzwecken genutzt werden sind, in neueren Premium- und Exklusiv-Privathaftpflichttarifen meist mitversichert. Wer noch einen alten Vertrag zur Privathaftpflichtversicherung hat, sollte nach einem neuen Tarif fragen, der das Absturzrisiko der Drohne einschließt.

Über die Hausratversicherung ist die Drohne über die Hausratpolice bei Einbruchdiebstahl geschützt. Stürzt sie ab, greift nur eine separate Drohnen-Kasko.

Sie haben nicht das Passende gefunden oder benötigen Unterstützung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere Kundenberater melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.