Die Leistungen für Reiserücktritt-, Reiseabbruch und Reisgepäck in der Übersicht.
Reisegepäck
Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden.
Ersetzt die Kosten bis 500,- EUR der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
Reiserücktritt
Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft.
Reiseabbruchversicherung
Es besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) wird Ihnen der volle Reisepreis erstattet. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft.
Ausführliche Informationen zu den Leistungen können Sie der Übersicht des Versicherers entnehmen.