Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben nach Ablauf der Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers (i. d. R. nach sechs Wochen) Anspruch auf Krankengeldzahlung durch ihre gesetzliche Krankenkasse.
Dieses beträgt maximal 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- oder 90 Prozent des Nettogehaltes der letzten zwölf Monate ohne Tantieme bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Je höher Ihr regelmäßiges Einkommen über dieser Grenze liegt, desto größer wird Ihr finanzieller Verlust, wenn der Arbeitgeber nach Ablauf der sechs Wochen keine Gehaltszahlungen mehr leistet und Sie auf das gesetzliche Krankentagegeld angewiesen sind.
Privat versicherte Arbeitnehmer müssen dann sogar die Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung auf Antrag, Kranken- und Pflegeversicherung) allein bezahlen, damit sie ihre Ansprüche (Erwerbsminderungsrente) nicht verlieren. Daher empfehlen wir privat krankenversicherten Arbeitnehmern, das Krankentagegeld in Höhe von 80 Prozent des Jahresbruttogehaltes abzuschließen.
Eine private Krankentagegeldversicherung ist für gesetzlich und privat Krankenversicherte eine sinnvolle Ergänzung, damit es nach einem Unfall oder bei längerer Krankheit nicht zu finanziellen Engpässen kommt und sie entspannt gesund werden können.