Wer durch Unachtsamkeit einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen. Und laut Gesetz gibt es hierbei keine Höchstgrenze. Sie haften also mit Ihrem gesamten Vermögen.
Die Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung ist es, für Sie die gerechtfertigten Schadensersatzansprüche zu begleichen. Hierzu gehören neben den Sachschäden auch die Kosten für Personen-, Vermögens- und Mietsachschäden.
Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung von Sachen
Personenschäden: Schäden durch Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen
Vermögensschäden: finanzielle Schäden, die nicht direkt auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind
Mietsachschäden: Beschädigung von Wohnräumen
Eine weitere Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen zu schützen. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchssteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.