Die staatliche Förderung in der Riester-Rente teilt sich in zwei Bereiche:
Zum einen in die staatliche Zulage. Diese Zulage spaltet sich auf in eine Grundzulage und eine Kinderzulage. Die vollen Zulagen erhalten Sie dann, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Der Mindesteigenbeitrag beträgt derzeit vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal aber 2.100 Euro im Jahr. Wenn Sie nicht den vollen Mindesteigenbeitrag einzahlen, erhalten Sie die Zulagen auch nur anteilig. Als Grundzulage bekommen Sie jährlich 154 Euro vom Staat. Für Kinder ist es nochmals mehr. Hier erhalten Sie pro kindergeldberechtigtem Kind, das vor 2008 geboren wurde, eine Zulage von 185 Euro, und für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, sogar eine Zulage von 300 Euro. Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten bei Abschluss eines Riester-Vertrags eine einmalige zusätzliche Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro. Zum Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens zählen auch die Ihnen gewährten Zulagen.
Zum anderen bietet die Riester-Rente einen möglichen Steuervorteil, indem die Beiträge als Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden können. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob der Steuervorteil durch diese Sonderausgaben höher ist als die gewährte Zulage (Günstigerprüfung). Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie die Differenz nachträglich vom Finanzamt zurück. Das macht die Riester-Rente zusätzlich attraktiv.
Wenn Sie einen individuellen Vorschlag zur Riester-Renten wünschen, so nehmen Sie bitte mit uns per Telefon oder E-Mail Kontakt auf. Wir erstellen Ihnen dann umgehend ein passendes Angebot und lassen es Ihnen zukommen.